|
Schlösser,
Ketten u.ä. sind und bleiben nützliche
Sicherungsmechanismen, vor allem gegen
Spontandiebstähle.
Aber
nicht jedes Fahrrad wird immer und überall entsprechend
gesichert!
Was
geschieht wenn das Rad gestohlen oder entwendet wurde - und sei es nur,
um "mal ganz schnell" von A nach B zu kommen?
Aufgefundene
oder gestohlene Fahrräder können nicht oder nur sehr
selten ihrem Eigentümer zugeordnet werden. (z.B.
Fundbüro)
Dazu kommt, dass der jeweilige Eigentümer kaum einen exakten
Eigentumsnachweis für sein Zweirad vorlegen kann!
Dies
wiederum führt zu Ärger mit der Polizei und eventuell
mit Ihrer Hausrat-Versicherung.
|