Allgemeine
Geschäftsbedingungen |
Der Vertragsgegenstand ist ein zentral registrierter Fahrradpass.
Durch
die Absendung des Passantrages gehen Sie einen verbindlichen Vertrag
mit der Zentralen Erfassungsstelle(ZeFes) ein, der zeitlich
unbegrenzt (ein Fahrradleben lang oder bis zur
Veräußerung) gilt.
Für diese Leistung erhebt ZeFes ein Gebühr lt.
derzeit gültiger Gebührentabelle (inkl. 19%
MwSt.).
Die Gebühr ist nach Erhalt
unserer Bestätigungs-Mail innerhalb
von 10 Tagen zahlbar.
Es fallen keine weiteren Kosten in diesem Zusammenhang an.
Die Speicherung erfolgt direkt nach Eingang des Passantrages.
Gebührentabelle:
| Neueintragung
(inkl. ZeFes Sicherheitspaket) | |
19,90
€ | Umschreibung auf eine
neue Adresse
(incl. neuer Pass + Änderungskarten) |
| 7,50 € |
| | |
|
|
Datenschutzbestimmungen
|
Die
von uns über
Sie
gesammelten Informationen verwenden wir ausschließlich, um
eine möglichst unkomplizierte und reibungslose Registrierung
Ihres Zweirades bei ZeFes zu ermöglichen. Wir
versichern Ihnen,
dass wir alle privaten Daten, die Sie uns
mitteilen, best möglichst schützen. |
| |
Was
macht ZeFes mit Ihren Daten? Wir
speichern Ihre Daten
im Sinne des Datenschutzgesetzes und
verarbeiten diese, soweit sie für eine korrekte Registrierung
erforderlich sind. Ihre
Daten werden,
abgesehen von gesetzlichen oder
behördlichen Mitteilungspflichten, nur mit Ihrer
ausdrücklichen Zustimmung an Dritte weitergegeben. |
| |
| Diese
Daten gewährleisten, dass wir Ihren
Auftrag ausführen und Sie über E-Mail auf dem
Laufenden halten können. Sie erhalten zu jedem Vorgang eine
Mail, die Sie über Ihren aktuellen Status informiert. |
|
Der
Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten
Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht
ausdrücklich
angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit
ausdrücklich widersprochen.
Die Betreiber der Seiten behalten sich
ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten
Zusendung
von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails vor. |
|
| Die
Datenschutzpraxis der
Zentralen Fahrraderfassungsstelle steht jederzeit im Einklang sowohl
mit dem Bundesdatenschutzgesetz als auch mit dem Telemediengesetz(TMG) vom 26. Februar 2007. |
| |
|