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BDR


Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen



Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Vertragsgegenstand ist ein zentral registrierter Fahrradpass.
Durch die Absendung des Passantrages gehen Sie einen verbindlichen Vertrag mit der Zentralen Erfassungsstelle(ZeFes) ein, der zeitlich
unbegrenzt (ein Fahrradleben lang oder bis zur Veräußerung) gilt.
Für diese Leistung erhebt ZeFes ein Gebühr lt. derzeit gültiger Gebührentabelle (inkl. 19% MwSt.).
Die Gebühr ist nach Erhalt unserer Bestätigungs-Mail innerhalb
von 10 Tagen zahlbar.
Es fallen keine weiteren Kosten in diesem Zusammenhang an.
Die Speicherung erfolgt direkt nach Eingang des Passantrages.


 Gebührentabelle:
Neueintragung   (inkl. ZeFes Sicherheitspaket) 19,90 €
Umschreibung auf eine neue Adresse
(incl. neuer Pass + Änderungskarten)
7,50 €


Datenschutzbestimmungen

Die von uns über Sie gesammelten Informationen verwenden wir ausschließlich, um eine möglichst unkomplizierte und reibungslose Registrierung Ihres Zweirades bei ZeFes zu ermöglichen.

Wir versichern Ihnen, dass wir alle privaten Daten, die Sie uns mitteilen, best möglichst schützen.
 
Was macht ZeFes mit Ihren Daten?

Wir speichern Ihre Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes und verarbeiten diese, soweit sie für eine korrekte Registrierung erforderlich sind.
Ihre Daten werden, abgesehen von gesetzlichen oder behördlichen Mitteilungspflichten, nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung an Dritte weitergegeben.
 
Diese Daten gewährleisten, dass wir Ihren Auftrag ausführen und Sie über E-Mail auf dem Laufenden halten können. Sie erhalten zu jedem Vorgang eine Mail, die Sie über Ihren aktuellen Status informiert.
Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails vor.
Die Datenschutzpraxis der Zentralen Fahrraderfassungsstelle steht jederzeit im Einklang sowohl mit dem Bundesdatenschutzgesetz als auch mit dem Telemediengesetz(TMG) vom 26. Februar 2007.
 

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